
Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den Mindestlohn – Minijob-Entgeltgrenze wird auf 520 Euro erhöht
Anhebung des Mindestlohns / Minijobber aufgepasst
Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn nochmal auf dann 10,45 Euro angehoben. Zu beachten ist, dass der Mindestlohn auch für sogenannte Minijobs, also geringfügige Arbeitsverhältnisse gilt, bei denen der monatliche Lohn regelmäßig nicht mehr als 450 Euro beträgt. Minijobber, bei denen vertraglich eine feste Arbeitsstundenanzahl in der Woche oder im Monat vereinbart ist, sollten prüfen, ob sie trotz gestiegenen Mindestlohns noch innerhalb des Grenzbetrags bleiben.
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