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Aktuelles


Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den Mindestlohn – Minijob-Entgeltgrenze wird auf 520 Euro erhöht

 

Anhebung des Mindestlohns / Minijobber aufgepasst

Zum 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn nochmal auf dann 10,45 Euro angehoben. Zu beachten ist, dass der Mindestlohn auch für sogenannte Minijobs, also geringfügige Arbeitsverhältnisse gilt, bei denen der monatliche Lohn regelmäßig nicht mehr als 450 Euro beträgt. Minijobber, bei denen vertraglich eine feste Arbeitsstundenanzahl in der Woche oder im Monat vereinbart ist, sollten prüfen, ob sie trotz gestiegenen Mindestlohns noch innerhalb des Grenzbetrags bleiben.

 

Dringender Hinweis auf die Meldepflicht zum Transparenzregister, bitte anklicken

Dringender Hinweis für UG´s (haftungsbeschränkt), Gmbh´s, GmbH & Co. KG´s, sowie alle Gesellschaften, die zur Veröffentlichung und Offenlegung verpflichtet sind.
Die Meldepflichten zum Transparenzregister haben sich geändert.
Hier ist dringender Handlungsbedarf!

Gesetzesänderung für Kassen ab dem 01.01.2020

Bei Firmen mit baren Geschäftsvorgängen besteht dringender Bedarf bei der Kassenbuchführung. Sie haben Fragen? dann klicken Sie HIER, oder Kontaktieren Sie uns! hier ein Link für einen
wichtigen Hinweis des Bundesfinanzministerium.

„Bitte nehmen Sie mit Ihrem Systemanbieter/Kassenaufsteller Kontakt auf um zu klären, ob Ihr System den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.“
Nun auch in Rheinland-Pfalz: Nichtbeanstandungsregelung bei Umstellung der Kassensysteme auf TSE
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