![Mindestlohn](images/page-5_img1.jpg)
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
Ab 2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend.
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Mindestlohn
Der Mindestlohn wird ab 01.01.2025 auf 12,82 € / pro Stunde erhoben.
Die Minijobgrenze wird auf 556 € pro Monat angehoben.
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Infos zur Photovoltaikanlagen,
Aktuelle Infos zur Photovoltaikanlage, Hinweis auf Steuernewsletter.
Steuererklärungen - Abgabefrist
für Steuererklärungen 2023: 30.06.2025.