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Aktuelles


Mindestlohn
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung

Ab 2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend.
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Mindestlohn

Der Mindestlohn wird ab 01.01.2025 auf 12,82 € / pro Stunde erhoben.
Die Minijobgrenze wird auf 556 € pro Monat angehoben.
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Infos zur Photovoltaikanlagen,

Aktuelle Infos zur Photovoltaikanlage, Hinweis auf Steuernewsletter.

 

Steuererklärungen - Abgabefrist

für Steuererklärungen 2023: 30.06.2025.

 

Datenschutzhinweis beim Handelsregister:

Bitte anklicken

Hinweis auf die Meldepflicht zum Transparenzregister, bitte anklicken

Hinweis für UG´s (haftungsbeschränkt), Gmbh´s, GmbH & Co. KG´s, sowie alle Gesellschaften, die zur Veröffentlichung und Offenlegung verpflichtet sind.
Die Meldepflichten zum Transparenzregister haben sich geändert.
Hier ist Handlungsbedarf!

 

Gesetzesänderung für Kassen ab dem 01.01.2020

Bei Firmen mit baren Geschäftsvorgängen besteht dringender Bedarf bei der Kassenbuchführung. Sie haben Fragen? dann klicken Sie HIER, oder Kontaktieren Sie uns! hier ein Link für einen
wichtigen Hinweis des Bundesfinanzministerium.

„Bitte nehmen Sie mit Ihrem Systemanbieter/Kassenaufsteller Kontakt auf um zu klären, ob Ihr System den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.“
Nun auch in Rheinland-Pfalz: Nichtbeanstandungsregelung bei Umstellung der Kassensysteme auf TSE
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